Erklärung zur Barrierefreiheit — QR-Serviceseite (öffentliche Zone B)

Stand: 11.08.2026

1 Geltung

Diese Erklärung gilt für die Service-Seite, die Sie über den QR-Code auf unseren Verpackungen erreichen. Wir sind bemüht, sie nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind EN 301 549 und die WCAG 2.1 auf Stufe AA.

2 Stand der Barrierefreiheit

Diese Seite ist nach unserer Einschätzung weitgehend konform mit den genannten Anforderungen. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung vom 11.08.2026: automatisierte Prüfung aller Seiten sowie manuelle Prüfung mit Tastatur und Sprachausgabe.

Umgesetzt sind: semantisches HTML mit logischer Überschriften-Struktur · vollständige Bedienbarkeit ohne Maus, mit sichtbarer Fokusmarkierung · Sprachauszeichnung je Sprachfassung · Farbkontraste nach AA-Maßstab · keine Information allein über Farbe · Vergrößerung bis 200 % ohne Funktionsverlust · Bedienelemente mindestens 44 × 44 Pixel · keine bewegten oder blinkenden Inhalte · Respektierung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" · verständliche Fehlermeldungen bei der Nummerneingabe.

Zusätzlich bietet die Seite ein Barrierefreiheit-Widget (Knopf am Bildschirmrand): Textgröße, Kontrast, Bewegung reduzieren und Vorlesen über die Sprachausgabe Ihres Geräts. Das Widget ist eine Ergänzung — die Seite ist auch ohne es bedienbar, und es ersetzt keine der oben genannten Grundeigenschaften.

3 Nicht barrierefreie Inhalte

Der erste Prüflauf am 11.08.2026 hat alle 635 Seiten dieser Zone automatisiert auf Sprachauszeichnung, Seitentitel, Überschriftenhierarchie, Bildalternativen, Feldbeschriftungen, Linktexte und Zoomsperren geprüft, dazu einen Tastatur-Walkthrough an zwei Stellvertreterseiten. Kritische Befunde nach Behebung: keine. Behoben wurde eine doppelte Überschrift erster Ordnung auf 628 Seiten (der englische Abschnitt ist jetzt korrekt untergeordnet). Bekannte Einschränkungen: die Kontrastwerte sind rechnerisch belegt, aber noch nicht mit einem Messwerkzeug nachgemessen; die Vorlesefunktion nutzt die Sprachausgabe Ihres Geräts und meldet es, wenn Ihr Browser keine anbietet; und der englische Abschnitt ist noch nicht als englischsprachig ausgezeichnet — das behebt der Ausbau der Sprachwahl. Vollständiger Bericht: reports/a11y_2026-08-11.md. Einzelne verlinkte PDF-Dokumente (insbesondere eingescannte Fremdbelege) sind nicht vollständig barrierefrei. Wir stellen Ihnen diese Inhalte auf Anfrage in zugänglicher Form bereit.

4 Barriere melden — und was dann passiert

Sie finden eine Barriere, oder Sie brauchen eine Information in zugänglicher Form? Schreiben Sie an info@w6-wertarbeit.de, Stichwort „Barrierefreiheit". Bitte nennen Sie die Seite und was nicht funktioniert hat.

Wir bestätigen Ihre Meldung und melden uns mit einer Einschätzung, in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Die gewünschte Information stellen wir Ihnen unabhängig davon so schnell wie möglich in einer zugänglichen Form zur Verfügung.

5 Schlichtung

Hilft unsere Antwort nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden: Schlichtungsstelle BGG, Mauerstraße 53, 10117 Berlin · info@schlichtungsstelle-bgg.de · www.schlichtungsstelle-bgg.de. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.

6 Erstellung dieser Erklärung

Erstellt am 11.08.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung. Sie wird bei jeder wesentlichen Änderung der Seite und mindestens jährlich überprüft und fortgeschrieben.